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Masern-Impfpflicht

Anfang 2019 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – für Kinder ebenso wie für in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte (Schule, Kindertagesstätte, Kindergarten, Tageseltern).

ÄFI hat sich von Anfang an gegen diese Pläne gewandt und 2019 eine sehr erfolgreiche Petition sowie eine große Kampagne unter dem Motto „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN” und „Deutschland braucht keine Impfpflicht” gestartet. Außerdem haben wir mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das „Masernschutzgesetz” unterstützt. Dennoch hat der Deutsche Bundestag dieses Gesetz verabschiedet. Es ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten, allerdings mit einer Übergangsfrist für zum 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder. Hier finden Sie alle Stellungnahmen, Videos und Interviews, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. 

  • Kampagne „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN“
  • Masern-Impfpflicht

Mobile Plakatierung, Befragung von Passanten

Parallel mit der Plakatkampagne in der Stadt befragten wir Passant:innen nach ihrer Meinung zum "Masernschutzgesetz" und der damit verbundenen Impfpflicht. Als Anregung dazu diente wiederum das Plakat mit den Lückentexten, auf der Rückseite des Fahrzeugs waren dann jedoch gleich die Fakten benannt, verbunden mit einer Einladung zur Veranstaltung am 12. Oktober 2019 im "Kosmos".

  • Kampagne „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN“
  • Masern-Impfpflicht

Plakatmotive und Lückentexte

Für die Kampagne wurden großflächige Plakate entworfen, die zentral in Berlin eingesetzt wurden. Das Konzept sah zwei Phasen vor: Die erste dreiteilige Serie sollte über Lücken im Text Aufmerksamkeit erregen und auffordern, diese Lücken aus eigenem Wissen heraus zu füllen: 

  1. Die Zahl der Masernkranken in Deutschland ist seit Jahren ............................................ Die meisten sind ..................... als 18 Jahre. 
  2. In Deutschland lassen .......... % der Eltern ihre Kinder freiwillig gegen Masern impfen. Diese Zahl ist seit Jahren ...................
  3. In den meisten Ländern mit einer Masernimpfpflicht gibt es ..................... Masernfälle als in Deutschland und ........................ Eltern lassen ihre Kinder gegen Masern impfen. 

Um sich für oder gegen die geplante Impfpflicht zu positionieren, waren jeweils im unteren Bereich zwei Kästen für Pro oder Contra vorgesehen. 

Kurz darauf wurde eine zweite Serie von Plakaten geschaltet, bei denen die Lücken jetzt mit den Fakten ausgefüllt waren: 

  1. Die Zahl der Masernkranken in Deutschland ist seit Jahren NICHT ANGESTIEGEN. Die meisten sind ÄLTER als 18 Jahre. 
  2. In Deutschland lassen 97 % der Eltern ihre Kinder freiwillig gegen Masern impfen. Diese Zahl ist seit Jahren GLEICH HOCH.
  3. In den meisten Ländern mit einer Masernimpfpflicht gibt es MEHR Masernfälle als in Deutschland und WENIGER Eltern lassen ihre Kinder gegen Masern impfen. 

Die Plakate sollten Aufmerksamkeit generieren und die zentralen Fragen adressierten, um klarzumachen, dass es keines "Masernschutzgesetzes" bedarf. 

  • Masern-Impfpflicht

Juristische Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für ein "Masernschutzgesetz"

Der Kabinettsentwurf für ein "Masernschutzgesetz" ist aus juristischer Sicht extrem verschachtelt und wirr. Wir haben deshalb den unseren Verein begleitenden Rechtsbeistand gebeten, sich dessen einmal anzunehmen. Hier ist seine Analyse. 

DIE WESENTLICHEN INHALTE DES GESETZENTWURFS 

Gemäß der Einleitung des Gesetzentwurfes ist Ziel des Gesetzes, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von vulnerablen Personengruppen sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen (S. 1 GE).

Der Gesetzentwurf spricht ausdrücklich von einer Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Er sieht zwar keine direkten Zwangsimpfungen vor, aber umfangreiche Nachweispflichten betreffend den Impfschutz bzw. Immunitätsnachweise oder Kontraindikationen und Aufnahme-, Betreuungs- und Tätigkeitsverbote für bestimmte Einrichtungen und Personengruppen, Benachrichtigungspflichten der Gemeinschaftseinrichtungen gegenüber dem Gesundheitsamt sowie als Sanktionsmittel entsprechende Bußgeld-Tatbestände und mit Zwangsgeld verfolgbare Pflichten zur Vorlage von Nachweisen gegenüber dem Gesundheitsamt.

Das Masernschutzgesetz sieht entsprechende Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Im Einzelnen sind folgende Regelungen vorgesehen:

1. Verpflichtender Masernschutz für bestimmte Personengruppen
Für folgende Personengruppen wird verpflichtend geregelt, dass sie einen nach den STIKO-Empfehlungen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen (§ 20 Abs. 8 IfSG-GE):

  • Kampagne „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN“
  • Masern-Impfpflicht

Flyer "Besser mit bestem Wissen und gutem Gewissen entscheiden" und Stempel

Um auf die Problematik des "Masernschutzgesetzes" aufmerksam zu machen und unsere Argumente gegen eine Impfpflicht zu verbreiten, haben wir einen Flyer aufgelegt, der über unsere Mitglieder und andere Vertriebswege verbreitet wurde. Den Flyer können Sie mit einem Mausklick auf das linke Bildmotiv herunterladen. 

Außerdem produzierten wir einen Stempel mit dem Slogan "Die Impfpflicht können wir uns SPAHN!", den wir allen Briefumschlägen aufdrückten, die in dieser Zeit verschickt wurden. 

  • Presse
  • Masern-Impfpflicht

Presseerklärung zur Stellungnahme des Ethikrates "Impfen als Pflicht?"

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung eV“ begrüßt die Klarheit, mit der der Deutsche Ethikrat in seiner am 27.06.2019 veröffentlichten Stellungnahme die Pläne des Bundesgesundheitsministers zur Einführung einer Masernimpfpflicht ablehnt.

Mit der Empfehlung, weder Bußgelder noch finanzielle Sanktionen zu Erhöhung von Impfquoten zu verhängen, der Ablehnung sowohl der Verknüpfung von Schulbesuch und Impfstatus als auch des generellen Ausschlusses nicht geimpfter Kinder von vorschulischer Kinderbetreuung kritisiert der Ethikrat alle wesentlichen Kernelemente des vorliegenden Entwurfes zum so genannten „Masernschutzgesetz“ deutlich.