Für Ärztinnen und Ärzte: Die ÄFI-Fortbildung

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Masern-Impfpflicht

Anfang 2019 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – für Kinder ebenso wie für in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte (Schule, Kindertagesstätte, Kindergarten, Tageseltern).

ÄFI hat sich von Anfang an gegen diese Pläne gewandt und 2019 eine sehr erfolgreiche Petition sowie eine große Kampagne unter dem Motto „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN” und „Deutschland braucht keine Impfpflicht” gestartet. Außerdem haben wir mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das „Masernschutzgesetz” unterstützt. Dennoch hat der Deutsche Bundestag dieses Gesetz verabschiedet. Es ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten, allerdings mit einer Übergangsfrist für zum 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder. Hier finden Sie alle Stellungnahmen, Videos und Interviews, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. 

Das BVerfG hat fertig!

ÄFI -Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Das BVerfG hat fertig!

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Newsletter #18 – Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung 
(92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das „Masernschutzgesetz“ samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Am 1. März 2020 trat das „Masernschutzgesetz“ der Bundesregierung in Kraft. Es sieht eine Masern-Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen vor. Seither galt eine mehrfach verlängerte  verschiedene Übergangsfrist für den Nachweis einer Masern-Immunität. Heute hat das BVerfG seinen Beschluss vom 21.07.2022 über mehrere Verfassungsbeschwerden von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sowie ihrer minderjährigen Kinder veröffentlicht.

Weitere Informationen:

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Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das "Masernschutzgesetz" samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre Bild: Sherry Young, Adobe Stock

Dr. med. Alexander Konietzky vor der Entscheidung des BVerfG bei moma (ARD) im Interview

Unser ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, wurde vom Morgenmagazin (moma) der ARD kurz vor der Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz interviewt:

"Wir wenden dieses Prozedere ja an einem gesunden Menschen an, und der sollte mindestens darüber wohl informiert sein und dann darüber auch frei entscheiden können." 

Ebenfalls zu sehen ist unser Vorstandsmitglied Michael Friedl in der Rückschau beim Einwurf der Verfassungsbeschwerden. Hier können Sie das Video ansehen sowie den dazugehörigen Beitrag lesen.

Masernschutzgesetz: Rechtliche Hinweise zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.07.2022

Ende Juli 2022 lief die Übergangsregelung für Kinder bzw. Mitarbeitende in Kitas und Schulen aus. Bis dahin musste der Nachweis über eine Masern-Impfung, eine Masern-Immunität oder eine medizinische Kontraindikation erbracht werden. Im Folgenden erläutern wir die aktuelle rechtliche Situation.