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Masern-Impfpflicht

Anfang 2019 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – für Kinder ebenso wie für in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte (Schule, Kindertagesstätte, Kindergarten, Tageseltern).

ÄFI hat sich von Anfang an gegen diese Pläne gewandt und 2019 eine sehr erfolgreiche Petition sowie eine große Kampagne unter dem Motto „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN” und „Deutschland braucht keine Impfpflicht” gestartet. Außerdem haben wir mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das „Masernschutzgesetz” unterstützt. Dennoch hat der Deutsche Bundestag dieses Gesetz verabschiedet. Es ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten, allerdings mit einer Übergangsfrist für zum 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder. Hier finden Sie alle Stellungnahmen, Videos und Interviews, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. 

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Masernschutzgesetz: Antworten auf häufige Fragen (FAQs)

Mit seinen Bestimmungen und Übergangsregelungen sorgt das Masernschutzgesetz bei Eltern wie auch Einrichtungsleitungen für Verwirrung. Mit einem aktualisierten Fragenkatalog geben die ÄFI ausführliche Antworten zu den gesetzlichen Regelungen.

Seit Anfang März 2020 ist das sogenannte Masernschutzgesetz (MSG) in Kraft. Bis zum 31. Juli 2022 galten mehrere Übergangsfristen zum Nachweis eines Impfschutzes, zur Immunität gegen Masern oder über medizinische Kontraindikationen. Das betrifft neben Kindern und Jugendlichen auch die in entsprechenden Einrichtungen tätigen Personen.

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Masernimpfpflicht: Vorsicht bei vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Internet

Im Internet kursieren Angebote, die Eltern gegen Gebühr eine Impfunfähigkeitsbescheinigung für ihre Kinder anbieten. ÄFI rät zur Vorsicht bei solchen Angeboten und empfiehlt eine persönliche ärztliche und juristische Abklärung.

Viele Eltern sorgen sich wegen der Masernimpfpflicht um die Gesundheit ihrer Kinder und suchen nach Möglichkeiten, der Impfung aus dem Weg zu gehen. Davon zeugen zahlreiche Anfragen an den Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Nachgefragt werden vor allem die Voraussetzungen, die für die Ausstellung einer Impfunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Gesundheitsamt gegeben sein müssen.

Juristische Fachberatung:

Jan Matthias Hesse

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht
Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart)

  • Masern-Impfpflicht

Masernimpfpflicht: Entscheidung über Verfassungsmäßigkeit im Schulbereich und in medizinischen Einrichtungen steht weiter aus

Im Sommer hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes für den vorschulischen Bereich bestätigt. Formal noch nicht entschieden ist hingegen die Masernimpfpflicht im Schulkontext sowie die Frage, ob eine Nachweispflicht mit der Berufsfreiheit etwa von Ärzten und Praxispersonal vereinbar ist. Mit Mustertexten unterstützt ÄFI Eltern, die ihre Kinder nicht für den Schulbesuch impfen lassen möchten, und Beschäftigte in Einrichtungen mit Nachweispflicht einer Masernimpfung.

Quellen:

BVerfG, 30. September 2022

  • Masern-Impfpflicht

Masernschutzgesetz: Rechtliche Hinweise zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.07.2022

Ende Juli 2022 lief die Übergangsregelung für Kinder bzw. Mitarbeitende in Kitas und Schulen aus. Bis dahin musste der Nachweis über eine Masern-Impfung, eine Masern-Immunität oder eine medizinische Kontraindikation erbracht werden. Im Folgenden erläutern wir die aktuelle rechtliche Situation.

  • Masern-Impfpflicht

Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz erfüllt Bedingungen des Masernschutzgesetzes

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Donnerstag, den 5. Mai 2022, dem Eilantrag der Kanzlei Keller & Kollegen auf vorläufigen Rechtsschutz und Aussetzung des Betretungsverbotes stattgegeben. Damit darf das vertretene dreijährige Kind, welches mit einem Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz (Measels Vaccine Live B.P.) geimpft worden war, ab sofort in den Kindergarten wechseln.