Masern-Impfpflicht

Anfang 2019 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – für Kinder ebenso wie für in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte (Schule, Kindertagesstätte, Kindergarten, Tageseltern). Unser Verein hat sich von Anfang an gegen diese Pläne gewandt und 2019 eine sehr erfolgreiche Petition sowie eine große Kampagne unter dem Motto "Die Impfpflicht können wir uns SPAHN" und "Deutschland braucht keine Impfpflicht" gestartet. Außerdem haben wir mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das "Masernschutzgesetz" unterstützt. Leider hat der Deutsche Bundestag dennoch dieses Gesetz verabschiedet – es ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten, allerdings mit einer Übergangsfrist für zum 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder. Hier finden Sie alle Stellungnahmen, Videos und Interviews, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. 

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Masern-Impfpflicht: Musterbriefe zur Verlängerung der Übergangsfrist

Für Kinder und Jugendliche, die am 1. März 2020 (als das "Masernschutzgesetz" in Kraft trat) bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden, und ebenso für die dort Beschäftigten wurde die Übergangsfirst zum Nachweis des Masernschutzes jetzt noch einmal bis zum 31. Juli 2022 verlängert.

Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie betroffene Beschäftigte müssen also erst bis zum 31. Juli 2022 den Nachweis erbringen und Gemeinschaftseinrichtungen erst nach dem 31. Juli 2022 eventuell fehlende Nachweise dem Gesundheitsamt melden.

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Update zur Übergangsfrist der Masernimpfpflicht

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Medizinisch-epidemiologisches Gutachten Prof. Dr. Alexander Kekulé

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V.", haben wir ein weiteres Gutachten zum geplanten "Masernschutzgesetz" erstellen lassen, diesmal aus medizinisch-epidemiologischer Perspektive. Der renommierte Infektionsepidemiologe und ehemalige Berater der Bundesregierung, Prof. Dr. Alexander Kekulé (Universität Halle), bestätigt hier nachdrücklich die Einschätzung der Nationalen Verifizierungskommission Masern (NAVKO am Robert Koch-Institut RKI): Die Impfquoten der Masernimpfung in Deutschland sind ausreichend.

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Informationsveranstaltung "Braucht Deutschland eine Impfpflicht?" am 12. Oktober 2019 im "Kosmos" in Berlin

Seit dem Frühjahr 2019 wird die Diskussion über eine Impfpflicht in Deutschland mit bisher beispiellosem Nachdruck geführt. Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn griff entsprechende Forderungen mit der ihm eigenen Dynamik auf und formulierte einen Gesetzentwurf, der im Herbst 2019 im Bundestag zur Abstimmung steht. Um über dieses Vorhaben und vor allem die damit verbundene Impfpflicht zu diskutieren, luden wir zu einer großen Informationsveranstaltung am 12. Oktober 2019 in das Veranstaltungszentrum "Kosmos" in Berlin ein. 

Denn mindestens drei Dinge waren und sind in diesem Prozess in dieser Form bislang einzigartig:

  • Die Missachtung der Fakten: Die gesamte politische und mediale Diskussion beruhte von Anfang an in wesentlichen Teilen auf Falschbehauptungen über vermeintlich ansteigende Masernzahlen in Deutschland, behauptete sinkende Durchimpfungsraten und angeblich steigende Impfmüdigkeit – keine dieser unendlich oft wiederholten Behauptungen stimmt, was wir mit den offiziellen Zahlen der offiziellen deutschen Gesundheitsbehörden Punkt für Punkt nachweisen. 
  • Die Missachtung der Fachleute: Sämtliche wirklichen Fachleute zum Thema Impfen (sei es beim Robert Koch Institut der Bundesregierung, seien es die Vorsitzenden der STIKO oder sonstige professionell mit dem Thema Impfen Befasste) waren von Anfang an zumindest sehr skeptisch bis klar ablehnend diesen  Plänen zu Einführung einer Impfpflicht in Deutschland gegenüber und empfehlen gänzlich andere Maßnahmen, die (ohnehin hohen) Impfquoten in Deutschland zu steigern. Die politischen Entscheider haben sich von Beginn der Diskussion an konsequent über deren Einwände hinweg gesetzt. Wir haben am 12.10.2019 in Berlin eine Podiumsdiskussion mit namhaften Fachleuten veranstaltet, auf denen diese ihre Einschätzung noch einmal prägnant zusammenfassten.
  • Die Missachtung des Grundgesetzes: Ein von uns in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten bestätigt unsere Einschätzung – der vorliegende Gesetzentwurf verletzt zahlreiche zentrale Grundrechte unseres Grundgesetzes, er ist verfassungswidrig. Das Gutachten haben wir in einer Kurzübersicht, einer zweiseitigen Zusammenfassung und als Langfassung bereitgestellt. Am 16.10. berichtete der Bayerische Rundfunk über dieses Gutachten, die Sendung lässt sich HIER nachhören.

Die Veranstaltung umfasste einen Informations- und einen Diskussionsteil. Zu Beginn wurde der Film "Eingeimpft" von David Sieveking gezeigt, gefolgt von einer "Meet the Expert"-Runde im Foyer des "Kosmos", wo die Besucher:innen ihre Fragen eine größere Runde von Expert:innen stellen konnten. Anschließend folgt die Vorstellung des verfassungsrechtlichen Gutachten von Prof. Dr. Stephan Rixen. und danach die Eingangs-Statements der Podiusmteilnehmer. Bevor es dann in die Diskussionsrunde ging, gab es nochmal einen Pause mit Musik und Pantomime. Die Podiumsdiskussion haben wir aufgezeichnet und zum Anschauen eingestellt. 

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Verfassungsrechtliches Gutachten zum "Masernschutzgesetz" von Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth

Auf einer Pressekonferenz im Rahmen unseres großen Berliner Events am 12.10.2019 im "Kosmos" hat der Verein das verfassungsrechtliche Gutachten vorgestellt, das Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, in unserem Auftrag erarbeitet hat.

Das Gutachten kommt unzweideutig zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf aus den verschiedensten Gründen klar gegen zentrale Grundrechte unserer Verfassung verstößt.