Deutschland braucht keine Impfpflicht – auch nicht gegen Covid-19!

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 ist dies konkret geworden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht Gesetz sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten haben oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen müssen. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz längst überfällig ausgelaufen. Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Warum eine Impfpflicht nicht ok ist! Eine Erwiderung auf Mai-Thi Nguyen-Kim

Quellen:

Ärzteblatt, 2016

Singanayagam et al., 2021

de Gier et al., 2021

Spektrum, 4. November 2021

RND, 15. November 2021

Christian Drosten, 15. November 2021

Ärzteblatt, 2021

WELT, 12. November 2021

Impfpflicht gegen Covid 19? Der Ethikrat im freien Fall

Wolfram Henn, Markus Söder und das Sommerloch ... Keine Impfpflicht gegen Covid-19!

Stellungnahme zur Forderung nach einer Covid-19-Impfpflicht für Pflegeberufe

14. Januar 2021. Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder fordert in der aktuellen Situation eine Impfpflicht gegen Covid-19 für Pflegeberufe und argumentiert unter anderem mit der Impfverpflichtung gegen Masern, wie sie im Masernschutzgesetz festgeschrieben wurde (WELT Nachrichtendienst 12.01.2021).

Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. spricht sich - wie in seinem Leitbild ausgeführt und im Positionspapier zu Impfstoffen gegen Covid-19 konkretisiert - klar gegen jede Form einer Impfverpflichtung, auch für bestimmte Berufsgruppen, aus.

Die von Söder gewählte Analogie zu den Masern beweist nur das fehlende Verständnis für die Komplexität der zu Grunde liegenden Zusammenhänge: ein wesentliches Argument der Politik selber für das Masernschutzgesetz war und ist der durch die Impfung entstehende Herdenschutz, da erfolgreich gegen Masern Geimpfte nicht nur selber einen Impfschutz aufweisen, sondern die Erkrankung auch für längere Zeit nicht mehr weiterverbreiten können.

Ob diese Herdenimmunität durch die aktuellen COVID-19-Impfstoffe überhaupt gewährleistet ist, ist derzeit völlig offen - die vorliegenden Daten aus den Zulassungsstudien lassen nicht von einem Schutz Anderer durch die Impfung ausgehen (Arzneimittelbrief 2020).

Die von Söder erhobene Forderung entbehrt damit jeder wissenschaftlichen und ethischen Grundlage.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass – anders als in aktuellen Pressemitteilungen behauptet (Hochschule Fresenius 13.01.2021) – die Frage der Verfassungsmäßigkeit auch der Masernimpfpflicht derzeit noch offen ist – dem Bundesverfassungsgericht liegen hierzu mehrere Beschwerden vor, die bislang nicht abschließend entschieden wurden.

Quellen:

Hans Kluge, 4. März 2021 (WELT)
Presseportal, 12. Januar 2021
ÄFI Positionspapier, aktualisierte Version, 4. März 2021
Arzneimittelbrief, 2020, S. 54, 85
Pressemitteilung Hochschule Fresenius, 13. Januar 2021

Die Impfpflicht – rechtliche Aspekte

Jede Impfung ist faktisch und auch juristisch eine Körperverletzung. Bei der Impfung eines Kindes geschieht das darüber hinaus an jemandem, für den andere – in der Regel die Eltern – das Sorge- und Bestimmungsrecht innehaben. Dies setzt dem Staat enge Grenzen, gegen den Willen des Einzelnen oder der Eltern, Impfungen verpflichtend vorzuschreiben.

Das deutsche Grundgesetz – verfasst unmittelbar nach dem Ende einer Zeit furchtbarster, von staatlichen Stellen dekretierten medizinischen Zwangsmaßnahmen – schützt die körperliche Unversehrtheit jedes Menschen an prominentestmöglicher Stelle, nämlich schon im Artikel 2, in dem es heißt: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." (Grundgesetz Art. 2, Absatz 2). Und nur wenig später, in Artikel 6, wird festgeschrieben: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." (Grundgesetz Art. 6, Absatz 2).

Eine vom Staat verpflichtend vorgeschriebene Impfung greift naturgemäß immer in dieses Recht auf körperliche Unversehrtheit, bei der Impfung von Kindern zusätzlich auch in das Erziehungsrecht der Eltern ein. Die juristischen Rahmenbedingungen, unter denen dieses in Deutschland überhaupt vorstellbar sein kann, wurden zuletzt im Jahr 2016 vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (WD) untersucht, zum einen unter der Fragestellung, ob eine Impfpflicht überhaupt verfassungsgemäß ist (WD 2016a), und zum anderen, ob dies  speziell auch für Kinder zutrifft (WD 2016b).

Und obwohl – wie im weiteren zu zeigen sein wird – die gedanklichen Voraussetzungen dieser Analyse in einer Reihe von Punkten deutlich zu optimistisch gefasst wurden, was die Wirksamkeit und Auswirkungen von Impfungen und Impfstrategien betrifft (beruhten sie doch praktisch ausschließlich auf Veröffentlichungen von RKI und STIKO), sind die Ergebnisse für die Impfpflicht-Euphoriker ernüchternd.