Für Ärztinnen und Ärzte: Die ÄFI-Fortbildung

"Individuelle Impfberatung – evidenzbasiert und rechtssicher"

Zwei Fortbildungspunkte pro Modul

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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Das ÄFI-Buch "Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument"

Darf man Menschen zu einer Impfung nötigen?

Ende 2022 lief die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht stillschweigend aus. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2021 war klar, dass die COVID-Impfung nicht vor Ansteckung schützt. Zu Beginn der Pandemie noch für selbstlosen Einsatz gefeiert, wurde nun ausgegrenzt und gemobbt, wer zweifelte: Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie weitere Fachkräfte im Gesundheitswesen standen vor der Qual der Wahl, sich gegen ihren Willen und mit nur bedingt zugelassenen Präparaten impfen zu lassen oder den Beruf quittieren bzw. in eine andere Branche wechseln zu müssen.

In diesem Buch schildern 320 Betroffene ihre Sorgen, Ängste, Existenznöte und auf welch drastische Weise die bevorstehende Impfpflicht ihr Leben verändert hat. Ein zeitgeschichtliches Dokument und ein eindringlicher Appell zu Umkehr, Aufarbeitung und Wiedergutmachung.

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Hinweis: 

Aufgrund gestiegener Rohstoffpreise mussten wir am 7. Juli 2023 den Preis von 13€ auf 20€ anheben. Damit bleibt der Buchpreis nach wie vor nah am Selbstkostenpreis.

Newsletter #25 – Das ÄFI-Buch kommt

Mit großen Schritten geht ein turbulentes Jahr 2022 dem Ende entgegen - ein Jahr, in dem wir als Verein ÄFI so gefragt waren wie nie.

Die Corona-Politik hat alle Teile unserer Gesellschaft erfasst. Für unseren Verein brachte dies eine deutlich erhöhte Aufmerksamkeit mit sich, stieg doch das Interesse an fundierten Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Impfung gewaltig an. Die Wertschätzung unserer wissenschaftlichen Expertise gipfelte in der Einladung des Bundesverfassungsgerichts, in einem laufenden Verfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht als Sachverständiger ein Gutachten zu erstellen. Auch den erfolglosen Versuch, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, haben wir mit einem verfassungsrechtlichen Gutachten und medizinischer Sachkunde begleitet.

Weitere Informationen:

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Buch

Hier gehts zu Aktion von Dezember 2021

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Newsletter #24 – Impfpflicht: Wie geht es nun weiter?

Inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ1.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Nicht so eindeutig ist die rechtliche Situation für laufende Bußgeldverfahren: Anknüpfungspunkt des Bußgeldverfahrens in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht ist in der Regel der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: innerhalb der vom Gesundheitsamt gesetzten Frist keinen der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise vorgelegt zu haben.

Weitere Informationen::

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Rechtliche Hinweise zum Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die in § 20a IfSG geregelte COVID-19-Impf- bzw. Nachweispflicht läuft zum 31.12.2022 aus und wird nicht verlängert. Zwar sind Behörden und Gerichte nicht verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Laufende Bußgeldverfahren werden jedoch nicht zwangsläufig eingestellt.

Inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Quellen:

zdfheute, 23. November 2022

BR, 30. November 2022

 

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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verlängert

Das Aus für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende scheint beschlossene Sache zu sein. Begründet wird dies mit einer neuen Virus-Variante. Dass spätestens mit dem Auftreten von Omikron - und damit deutlich vor Inkrafttreten der Impfpflicht - schon kein relevanter Fremdschutz durch die Impfung vermittelt wurde, wird dabei unter den Tisch gekehrt.