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Covid-19-Impfpflicht Verfassungsbeschwerden

Im Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht” durchgepeitscht. Entgegen aller wissenschaftlichen Evidenz mussten sich Menschen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 15. März 2022 mit einem der vorhandenen Covid-19-Impfstoffe immunisieren lassen. Der Grund des Gesundheitsministers Lauterbach für das Auslaufen der Impfpflicht zum 31. Dezember 2022 überraschte umso mehr: ”Die Impfung schützt nicht mehr vor der Ansteckung. Wenn sie nicht mehr vor der Ansteckung schützt, dann gibt es auch keinen Grund mehr dafür in diesen Einrichtungen.”

Denn es war schon vor Dezember 2022 klar, dass die vorhandenen Impfstoffe nicht verlässlich vor (Re-)Infektion schützen. Nicht ohne Grund kommt der Rechtswissenschaftler und Prof. für Öffentliches Recht und Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Dr. Dr. Boehme-Neßler in seinem Gutachten zu dem Schluss: „Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!”

Auf der Grundlage wissenschaftlicher und juristischer Erkenntnisse hat ÄFI mehrere Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht unterstützt, über die Sie hier mehr lesen können.

  • Covid-19-Impfpflicht Verfassungsbeschwerden
  • Presse

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Berlin, 10. Februar 2022

Am 08. Februar 2022 hat eine ausgewählte Gruppe von 14 Beschwerdeführerenden eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingelegt, die zum 15.03.2022 gelten soll. Die Klägerinnen und Kläger werden unterstützt durch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI).  

Die 14 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer kommen aus allen Teilen Deutschlands. Bei der Gruppe handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die in Krankenhäusern beschäftigt oder in eigener Praxis selbstständig tätig sind. Ein Arzt eines Universitätsklinikums ist ebenso dabei, wie ein Oberarzt, der auf einer Covid-19-Isolierstation arbeitet, und eine Ärztin, die als Gutachterin für den Medizinischen Dienst tätig ist. Ein Krankenpfleger, eine Zahnärztin und ein Studierender vervollständigen die Gruppe. Sie alle wenden sich aus je unterschiedlichen persönlichen Gründen gegen die Covid-19-Impfpflicht. Sie eint die Ablehnung einer staatlichen Impfpflicht und das Anliegen der Wahrung einer selbstbestimmten individuellen Impfentscheidung.

Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sehen sich im Wesentlichen in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) verletzt. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Autonomie wiegt umso schwerer angesichts der weiterhin nur „bedingt“ erfolgten Zulassung der Impfstoffe und die noch fortdauernde Beobachtung und Überprüfung derselben durch die Zulassungsbehörde.

ÄFI arbeitet bei dieser Verfassungsbeschwerde in bewährter Weise mit den Rechtsanwälten Jan Matthias Hesse und Bernhard Ludwig der Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart) zusammen. Diese Kanzlei führt auch bereits – in Kooperation mit Prof. Stephan Rixen (Bayreuth)  – mehrere Verfassungsbeschwerden zur Masernimpfpflicht, die noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind und bei denen das BVerfG bereits im Sommer 2020 ein breites Stellungnahmeverfahren durchgeführt hat.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig

„Das Gesetz genügt nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot, dem Parlamentsvorbehalt und dem Wesentlichkeitsgebot und berücksichtigt nicht hinreichend das rechtsstaatliche Gebot eines Vertrauensschutzes“, so Jan Matthias Hesse, einer der vertretenden Rechtsanwälte.

Die Unterstützung dieser neuen Verfassungsbeschwerde und der notwendigen Vorarbeiten, wie z. B. der Einholung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens zur Covid-19-Impfpflicht bei Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler (Oldenburg) war nur möglich durch zahlreiche Spenden von den Unterstützerinnen und Unterstützern des Vereins.

In einem bereits anhängigen Eilverfahren gegen die einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht wurde unser Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. kürzlich als sog. „sachkundiger Dritter“ neben zahlreichen anderen namhaften Verbänden und Institutionen um eine Stellungnahme gebeten. So konnte auch der Verein selbst in diesem Stellungnahmeverfahren gegenüber dem Gericht seine Position und seine Sichtweise der Studienlage darlegen. ÄFI wird das Geschehen um die Impfpflicht weiterhin auf allen Ebenen wachsam und kritisch begleiten, z. B. die anstehende parlamentarische Debatte im Bundestag zur Frage der Einführung einer allgemeinen Covid-19-Impfpflicht.

Denn:

Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument!

Pressekontakt unter: presse@remove-this.individuelle-impfentscheidung.de

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