Covid-19-Impfpflicht Verfassungsbeschwerden

Im Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht” durchgepeitscht. Entgegen aller wissenschaftlichen Evidenz mussten sich Menschen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 15. März 2022 mit einem der vorhandenen Covid-19-Impfstoffe immunisieren lassen. Der Grund des Gesundheitsministers Lauterbach für das Auslaufen der Impfpflicht zum 31. Dezember 2022 überraschte umso mehr: ”Die Impfung schützt nicht mehr vor der Ansteckung. Wenn sie nicht mehr vor der Ansteckung schützt, dann gibt es auch keinen Grund mehr dafür in diesen Einrichtungen.”

Denn es war schon vor Dezember 2022 klar, dass die vorhandenen Impfstoffe nicht verlässlich vor (Re-)Infektion schützen. Nicht ohne Grund kommt der Rechtswissenschaftler und Prof. für Öffentliches Recht und Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Dr. Dr. Boehme-Neßler in seinem Gutachten zu dem Schluss: „Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!”

Auf der Grundlage wissenschaftlicher und juristischer Erkenntnisse hat ÄFI mehrere Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht unterstützt, über die Sie hier mehr lesen können.

  • Covid-19-Impfpflicht Verfassungsbeschwerden

Anonymisierte Fassung der Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) hat am 10. Februar 2022 in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch eine Gruppe von 14 Beschwerdeführenden eingereicht wurde.

Da ÄFI die Beschwerdeführenden unterstützt - darunter auch Ärztinnen und Ärzte verschiedenster Fachrichtungen -, darf der Verein die von Jan Matthias Hesse und Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart) eingereichten Klagen nun in anonymisierter Fassung veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bestehenden Eilanträge bereits abgewiesen, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Hier finden Sie die anonymisierte Verfassungsbeschwerde.

Die Kanzlei Keller & Kollegen führt auch - gemeinsam mit Prof. Stephan Rixen - mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht, die weiterhin vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Außerdem war die Kanzlei Prozessbevollmächtigter in einem der zwei ausgewählten Verfassungsbeschwerdeverfahren, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse II - Schulschließungen - Beschluss vom 19.11.2021 zu 1 BvR 1069/21 - zugrunde lagen.

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Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht

Am 26. Januar 2022 wurde der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) vom Bundesverfassungsgericht neben zehn weiteren Institutionen als sachkundige Dritte zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 angefragt, um Stellung zu folgenden Fragen zu beziehen:

  1. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass hochaltrige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere COVID-19- Krankheitsverläufe haben?
  2. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass bestimmte Personengruppen weniger gut auf eine COVID-19-Impfung ansprechen und deshalb ein höheres Risiko tragen, sich – trotz Impfung – mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren?
  3. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden, weniger bzw. für einen kürzeren Zeitraum infektiös sind?

ÄFI hat daraufhin eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet und dem BVerfG fristgerecht bis zum 2. Februar 2022 zukommen lassen. Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

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  • Presse

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Berlin, 10. Februar 2022

Am 08. Februar 2022 hat eine ausgewählte Gruppe von 14 Beschwerdeführerenden eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingelegt, die zum 15.03.2022 gelten soll. Die Klägerinnen und Kläger werden unterstützt durch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI).  

Die 14 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer kommen aus allen Teilen Deutschlands. Bei der Gruppe handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die in Krankenhäusern beschäftigt oder in eigener Praxis selbstständig tätig sind. Ein Arzt eines Universitätsklinikums ist ebenso dabei, wie ein Oberarzt, der auf einer Covid-19-Isolierstation arbeitet, und eine Ärztin, die als Gutachterin für den Medizinischen Dienst tätig ist. Ein Krankenpfleger, eine Zahnärztin und ein Studierender vervollständigen die Gruppe. Sie alle wenden sich aus je unterschiedlichen persönlichen Gründen gegen die Covid-19-Impfpflicht. Sie eint die Ablehnung einer staatlichen Impfpflicht und das Anliegen der Wahrung einer selbstbestimmten individuellen Impfentscheidung.