- Covid-19-Impfpflicht Verfassungsbeschwerden
Covid-19-Impfpflicht Verfassungsbeschwerden
Im Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht” durchgepeitscht. Entgegen aller wissenschaftlichen Evidenz mussten sich Menschen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 15. März 2022 mit einem der vorhandenen Covid-19-Impfstoffe immunisieren lassen. Der Grund des Gesundheitsministers Lauterbach für das Auslaufen der Impfpflicht zum 31. Dezember 2022 überraschte umso mehr: ”Die Impfung schützt nicht mehr vor der Ansteckung. Wenn sie nicht mehr vor der Ansteckung schützt, dann gibt es auch keinen Grund mehr dafür in diesen Einrichtungen.”
Denn es war schon vor Dezember 2022 klar, dass die vorhandenen Impfstoffe nicht verlässlich vor (Re-)Infektion schützen. Nicht ohne Grund kommt der Rechtswissenschaftler und Prof. für Öffentliches Recht und Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Dr. Dr. Boehme-Neßler in seinem Gutachten zu dem Schluss: „Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!”
Auf der Grundlage wissenschaftlicher und juristischer Erkenntnisse hat ÄFI mehrere Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht unterstützt, über die Sie hier mehr lesen können.
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Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht
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