Covid-19-Impfpflicht im Gesundheitswesen Verfassungsbeschwerden

Hier finden sich alle Informationen zu den Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, die ÄFI unterstützt hat.

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Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Berlin, 10. Februar 2022

Am 08. Februar 2022 hat eine ausgewählte Gruppe von 14 Beschwerdeführerenden eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingelegt, die zum 15.03.2022 gelten soll. Die Klägerinnen und Kläger werden unterstützt durch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI).  

Die 14 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer kommen aus allen Teilen Deutschlands. Bei der Gruppe handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die in Krankenhäusern beschäftigt oder in eigener Praxis selbstständig tätig sind. Ein Arzt eines Universitätsklinikums ist ebenso dabei, wie ein Oberarzt, der auf einer Covid-19-Isolierstation arbeitet, und eine Ärztin, die als Gutachterin für den Medizinischen Dienst tätig ist. Ein Krankenpfleger, eine Zahnärztin und ein Studierender vervollständigen die Gruppe. Sie alle wenden sich aus je unterschiedlichen persönlichen Gründen gegen die Covid-19-Impfpflicht. Sie eint die Ablehnung einer staatlichen Impfpflicht und das Anliegen der Wahrung einer selbstbestimmten individuellen Impfentscheidung.