Covid-19-Impfpflicht im Gesundheitswesen Verfassungsbeschwerden

Hier finden sich alle Informationen zu den Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, die ÄFI unterstützt hat.

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Neue Erkenntnisse spielen für Verfassungsgericht keine Rolle

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine weitere Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zur Entscheidung an. 14 Beschwerdeführende aus allen Teilen Deutschlands hatten das Gericht angerufen. Unterstützung erhielten sie von dem Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Die Begründung des Gerichts: Keine Aussicht auf Erfolg.

Nachdem das BVerfG erstmals am 27. April Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen hatte, ließ das Gericht nun eine Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf ebenjene Entscheidung gar nicht erst zu. Die Beschwerde „habe keine Aussicht auf Erfolg“, heißt es in dem Beschluss ohne weitere Begründung.

Quellen:

Presseportal, 24. Juni 2022

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Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Berlin, 19. Mai 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erste Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. Dabei berief sich das Gericht entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis in erster Linie auf den Fremdschutz. Ebenfalls ließ das Gericht unberücksichtigt, dass keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe eine Ansteckung substanziell verhindert. Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die in dem Verfahren als sachkundiger Dritter eine Stellungnahme abgegeben hatten, ist das Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachdem das BVerfG bereits vor diesem Termin zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Regelung abgewiesen hatte, bestätigte es nun diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Zur weiteren Begründung der beim Bundesverfassungsgericht bereits anhängigen und von ÄFI unterstützten Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatten wir ein verfassungsrechtliches Gutachten bei Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt jetzt vor und wurde mittlerweile auch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Wir haben die wichtigsten Argumente auf einer Seite hier zusammengefasst. Das Gutachten in voller Länge ist hier abrufbar.

Das Ergebnis:

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den demokratischen Wesentlichkeitsgrundsatz und das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.

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Anonymisierte Fassung der Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) hat am 10. Februar 2022 in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch eine Gruppe von 14 Beschwerdeführenden eingereicht wurde.

Da ÄFI die Beschwerdeführenden unterstützt - darunter auch Ärztinnen und Ärzte verschiedenster Fachrichtungen -, darf der Verein die von Jan Matthias Hesse und Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart) eingereichten Klagen nun in anonymisierter Fassung veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bestehenden Eilanträge bereits abgewiesen, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Hier finden Sie die anonymisierte Verfassungsbeschwerde.

Die Kanzlei Keller & Kollegen führt auch - gemeinsam mit Prof. Stephan Rixen - mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht, die weiterhin vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Außerdem war die Kanzlei Prozessbevollmächtigter in einem der zwei ausgewählten Verfassungsbeschwerdeverfahren, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse II - Schulschließungen - Beschluss vom 19.11.2021 zu 1 BvR 1069/21 - zugrunde lagen.

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Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht

Am 26. Januar 2022 wurde der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) vom Bundesverfassungsgericht neben zehn weiteren Institutionen als sachkundige Dritte zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 angefragt, um Stellung zu folgenden Fragen zu beziehen:

  1. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass hochaltrige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere COVID-19- Krankheitsverläufe haben?
  2. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass bestimmte Personengruppen weniger gut auf eine COVID-19-Impfung ansprechen und deshalb ein höheres Risiko tragen, sich – trotz Impfung – mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren?
  3. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden, weniger bzw. für einen kürzeren Zeitraum infektiös sind?

ÄFI hat daraufhin eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet und dem BVerfG fristgerecht bis zum 2. Februar 2022 zukommen lassen. Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen.